Reifenregal - Angebote
zu folgenden Stichwörtern:
Etage, HxBxT, Lagerregal, REIFENSTÄNDER, Reifenregal, Sondergröße
Etage, HxBxT, Lagerregal, REIFENSTÄNDER, Reifenregal, Sondergröße
Reifenregal
Ob Sie nun ein Rad oder gleich mehrere Räder abhaben – gut verstauen sollten Sie diese allemal. Was eignet sich dafür besser als ein Reifenregal, in welchem Reifen, Räder und Felgen bis zur nächsten Montage fachgerecht gelagert werden können. Schnöde Hochstapelei ist, nicht nur was die Aufbewahrung von Reifen betrifft, ein für allemal out.Reifen und Felgen sind in der Regel nämlich nicht nur chic und teuer, sondern gewährleisten vor allem eines: Sicherheit für den fahrbaren Untersatz. Und gerade deshalb sollten Reifen auch so verwahrt werden, dass während der Lagerung keinerlei Schäden an diesen entstehen können. Denn sprödes Gummi ist ebenso Folge unsachgemäßer Lagerung wie Rost an Felgen. Reifenregale sind explizit dafür konstruiert, die Reifen bei optimalen Bedingungen zu lagern, um dadurch für die gleichbleibende Qualität und damit Werterhaltung Sorge zu tragen.
Ein weiterer Vorteil, den der Einsatz eines Reifenregals bietet, ist enorme Platzersparnis und Übersichtlichkeit. Erkennt man den Intellekt des Menschen am Bücherregal, so zeigt sich die Kompetenz des Autofahrers geradezu zwangsläufig am gut sortierten Reifenregal...
Erhältlich sind die praktischen Helfer sowohl im stationären Fachhandel als auch über zahlreiche Online-Shops. So bietet beispielsweise www.yatego.com neben einer großen Auswahl alle Reifenregale versandkostenfrei an. Für überaus hochwertige, individuell einstellbare Steckregalsysteme die ausschließlich aus deutscher Produktion stammen, steht der Lagerspezialist www.kaisersysteme.com. Einfachere Ausführungen zum Schnäppchenpreis sind bei www.swdirekt.de erhältlich.
von Unbekannt
von Unbekannt
von Unbekannt
von Unbekannt
von Unbekannt
von Unbekannt
von Unbekannt
In Partnerschaft mit amazon.de. Produktdaten und Bilder stammen von amazon.de.
Sollten Sie auf dieser Seite Werbung für ein Produkt gemäß § 1 Abs. 1 HWG vorfinden, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker"















































